Pflanzenschutzmittel gegen Maiswurzelbohrer genehmigt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am
25. Februar 2009 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Force 1.5 G" eine auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung erteilt.
Die Genehmigung darf ausschließlich zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers und nicht zur Kontrolle anderer Maisschädlinge eingesetzt werden. Das Mittel darf nur in den Befallsgebieten des eingewanderten Käfers benutzt werden, der in Deutschland bislang in Baden-Württemberg und Bayern vorkommt.
Das in Granulatform abgegebene Mittel mit dem Wirkstoff Tefluthrin wird bei der Aussaat mit dem Maiskorn in den Boden gelegt und muss dabei sofort mit Erde bedeckt werden. Der Wirkstoff aus der Gruppe der Pyrethroide wird nicht von der aufwachsenden Maispflanze aufgenommen, so dass Honigbienen mit dem Mittel nicht in Kontakt kommen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Manfred Koch
25. Februar 2009 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "Force 1.5 G" eine auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung erteilt.
Die Genehmigung darf ausschließlich zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers und nicht zur Kontrolle anderer Maisschädlinge eingesetzt werden. Das Mittel darf nur in den Befallsgebieten des eingewanderten Käfers benutzt werden, der in Deutschland bislang in Baden-Württemberg und Bayern vorkommt.
Das in Granulatform abgegebene Mittel mit dem Wirkstoff Tefluthrin wird bei der Aussaat mit dem Maiskorn in den Boden gelegt und muss dabei sofort mit Erde bedeckt werden. Der Wirkstoff aus der Gruppe der Pyrethroide wird nicht von der aufwachsenden Maispflanze aufgenommen, so dass Honigbienen mit dem Mittel nicht in Kontakt kommen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Manfred Koch

