Vorsorglicher Wasserschutz

Herbizid-Maßnahmen


In aller Kürze steht eine Herbizid-Maßnahme im Mais an.
Folgende Vorschriften sind zu beachten:

In Baden-Württemberg haben aus Gründen des vorsorglichen Wasser- und Bodenschutzes Grundwasserschonende Herbizidstrategien Vorrang. Die Anwendung aller Mittel und Kombinationen mit dem Wirkstoff Terbuthylazin sind in Wasserschutzgebieten durch eine offizielle Verordnung (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) verboten. Auch außerhalb von diesen Schutzgebieten, vor allem auf flachgründigen Böden mit karstigem und klüftigem Untergrund, rät der Pflanzenschutzdienst Baden-Württemberg zum freiwilligen Terbuthylazinverzicht auf.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Manfred Koch