Biogasanlagen als Chancen für die Landschaftspflege
Auf die künftig geänderten Förderbedingungen beim Einsatz von Landschaftspflegematerial in Biogasanlagen hat der Deutsche Verband für Landwirtschaftspflege (DVL) hingewiesen. Mit dem Inkrafttreten des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 1. Januar 2012 werde das Potential des Mahdguts von Naturschutzflächen besser genutzt, erklärte der DLV vergangene Woche in einer Pressemitteilung. Bisher musste in einer Biogasanlage mindestens 50% Landschaftspflegematerial verwendet werden, um einen Bonus zu erhalten. Ab 2012 ist dagegen jede eingebrachte Tonne Landschaftspflegematerial förderfähig. Während ab 2012 die Vergütung für angebaute Biomasse wie Mais oder Ganzpflanzensilage aus Getreide bei steigender Anlagenleistung von 6 Cent auf 4 Cent/kWh sinke, bleibe der Landschaftspflegebonus mit 8 Cent/kWh stabil, betonte der DVL. Das sei berechtigt, denn die naturschutzfachlich wertvollen Flächen stellten besondere Anforderungen an Ernte und Anlagentechnik. Nach Schätzung des Verbandes kann Landschaftspflegematerial von etwa 900 000 ha für die Energiegewinnung eingesetzt werden. Allerdings müsse eine Konkurrenz zwischen der bewährten Pflege von Naturschutzflächen durch extensive Beweidung und der Biomassenutzung vermieden werden. Auch Schnittgut vom Blühflächen, Ackerrandstreifen und zweischürigem Grünland würden mit 8 Cent vergütet. Keine Förderung erhielten dagegen Straßenbegleitgrün, Grünschnitt aus der Garten- und Parkpflege und Mahdgut von Gewerbe, Industrie oder Flughäfen.

