Sachsen erleichert Antragsverfahren für Bejagungsschneisen im Mais
Sachsens Landwirtschaftsministerium hat die Beantragung von Betriebsprämien für „Bejagungsschneisen" im Mais erleichtert. Damit müssen solche Flächen in den Anträgen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden. „Mit dieser Vereinfachung kommen wir den Landwirten entgegen und verbessern andererseits die Möglichkeiten zur Bejagung des Schwarzwildes", erklärte Ressortchef Frank Kupfer am vergangenen Mittwoch in Dresden. Sächsische Landwirte können demzufolge im kommenden Jahr entsprechende Flächen mit zwei Codes im Sammelantrag kennzeichnen: Der „Nutzungscode 176" gilt für Mais mit Bejagungsschneisen auf einer aus der Produktion genommenen Brachefläche, die im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten wird. Der „Nutzungscode 177" kennzeichnet Mais mit einer Bejagungsschneise, die mit einer anderen Kulturpflanze bebaut ist. Neben der Anwendung der Nutzungskennzeichnungen für Mais mit Bejagungsschneisen gibt es wie bisher die Möglichkeit, solche Schneisen durch die vorzeitige Ernte eines Teils des Pflanzenbestandes anzulegen. In diesen Fällen ist die Fläche nach Ministeriumsangaben weiterhin als Mais im Antrag auf Agrarförderung zu beantragen.

