Übersichtliche Einsatzstoffliste erleichtert die Biogas-Vergütung


Der Fachverband Biogas und das Institut für Agrarökonomie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) haben gemeinsam eine Liste aller Einsatzstoffe nach der Biomasseverordnung zusammengestellt, die in dem zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012) definiert sind. Von A wie Altbrot bis Z wie Zuckerrübe ermöglicht das 15-seitige Papier eine schnelle Übersicht über die Einordnung der einzelnen Substrate in die jeweilige Einsatzstoffvergütungsklasse. Laut EEG 2012 ist die Vergütung für Strom aus Biogas abhängig von den zugeführten Einsatzstoffen. Diese sind in drei Kategorien eingeteilt, wobei Stoffe aus der Anlage 1 ausschließlich die Grundvergütung erhalten; die Zugehörigkeit zu Anlage 2 garantiert zusätzliche 6 Cent / kWh und Einsatzstoffe aus der Anlage 3 generieren 8 kWh zusätzlich zur Grundvergütung. Um die Zuordnung zu den einzelnen Einsatzstoffvergütungsklassen zu erleichtern, hat der Fachverband Biogas gemeinsam mit der LfL die einzelnen Inputstoffe näher beschrieben. Der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez, zeigte sich überzeugt, dass die neue Liste sowohl den Anlagenbetreibern als auch den Umweltgutachtern, die die Zugabe der Einsatzstoffe zu überprüfen hätten, die Arbeit erleichtern werde. Sehr zufrieden mit der Liste ist auch Ulrich Keymer vom agrarökonomischen LfL-Institut. Er hofft, damit der Biogas-Branche die Arbeit mit dem EEG 2012 etwas zu erleichtern.